Schritt 1Eingabe des Befundes
Nachdem Sie den Zahnersatzrechner aufgerufen haben, erscheint zunächst ein Bildschirm mit einem Befundschema. Sie können nun den prothetischen Befund entweder über die Auswahllisten pro Zahnnummer eingeben (umständlich und langsam!) oder wie in unserem Beispiel die Schnelleingabe benutzen.
Wie geht das mit der Schnelleingabe?
Ganz einfach! Tippen Sie zuerst die Zahnnummer ein, gefolgt von dem Befundkürzel. In unserem Fall möchten wir erkrankte Zähne 36, 45 und einen fehlenden Zahn 34 versorgen (bei fehlenden oberen 8ern) und die Eingabe lautet:
18 28f 36ww 34f 44 )(ww
Beachten Sie bitte die Sequenz 44 )(ww, die bedeutet: 44 Lückenschluss, nächster Zahn im Uhrzeigersinn – also 45 – ww.
Den Befund )( hätten wir auch mit dem Buchstaben l für L-ückenschluss abkürzen können.
Und nun?
Drücken Sie dann die „Weiter-Taste“ (Enter) auf Ihrer Tastatur oder klicken Sie mit der Maus auf die Schaltfläche „Rechnen!“ rechts oben auf der Seite.
Schritt 2Und schon sind Sie fertig!
Der Befund wurde im Zahnschema eingetragen, die korrekte Regelversorgung wurde automatisch ermittelt und als Therapie wurde zunächst die Regelversorgung eingetragen. Die Laborkosten wurden präzise geschätzt und der Patienten-Eigenanteil berechnet.
Aber da ist doch was falsch!
Wenn man sich die Festzuschüsse ansieht, findet man einen Verblendzuschuss für den Zahn 45. Offenbar ist das doch falsch, denn die Verblendgrenze geht im Unterkiefer nur bis zum Zahn 4!
Schritt 3Lesen Sie die Erläuterungen!
Klicken Sie auf der rechten Seite auf den Karteireiter „Erläuterungen“, um Wissenswertes zu den Festzuschüssen, Erklärungen, Vertragshinweise zu erfahren, und alle Sonderregeln und Spezialfälle erklärt zu bekommen, die die zahnärztliche Abrechnung mittlerweile zu einer Geheimwissenschaft machen.
Verblendgrenzen durch Lückenschluss verschoben: Sind bei einem Lückenschluss innerhalb der Verblendgrenzen die Zähne mesial aufgewandert, so steht z. B. Zahn 6 im Oberkiefer oder Zahn 5 im Unterkiefer topographisch im Verblendbereich und ein Festzuschuss für die Verblendung ist ansatzfähig.
Und es ist doch richtig…
Da in unserem Falle wegen des Lückenschlusses der Zahn 45 auf den Platz des 44 gewandert ist und topografisch an der Stelle des Zahnes 44 steht, ist auch für den Zahn 45 nach den Festzuschuss-Richtlinien ein Verblendzuschuss anzusetzen.
Apropos Verblendung
Nun wollen Sie dem Patienten nicht nur die Regelversorgung vorschlagen (Eigenanteil ca. 650 Euro), sondern möchten ihm auch eine vollverblendete Alternative präsentieren. Dazu könnten Sie für jeden Zahn entweder manuell das Therapiekürzel „KM“ bzw. „BM“ aus der Auswahlliste auswählen und dann auf „Rechnen!“ klicken – oder Sie klicken ganz einfach einmal auf die Schaltfläche „Vollverblendung planen“ unterhalb des Zahnschemas.
Schritt 4Gelb oder Möhrchen?
Sobald Sie auf die Schaltfläche „Vollverblendung planen“ geklickt haben, werden automatisch die richtigen Planungskürzel eingetragen und es wird ein neuer Eigenanteil mit geänderten Honoraren und Laborkosten berechnet.
Gleich- oder andersartig
Gleichzeitig werden die Planungskürzel entsprechend ihrer Zuordnung eingefärbt: gelb bedeutet „gleichartig“, die Möhrchenfarbe steht für „andersartig“. Bei gleichartigen Leistungen werden nur die Kronen nach der GOZ berechnet, bei Andersartigkeit können auch Provisorien und Begleitleistungen „privat“ werden.
Und alles ist vollständig
Bei den Honorarpositionen werden alle Bema- und GOZ-Ziffern angesetzt, die bei dieser Befundsituation möglich und zugelassen sind. Sollten einzelne Leistungen wie das Einschleifen oder der individualisierte Löffel bei der Behandlung nicht anfallen, kann man sie bei der Abrechnung immer noch herausnehmen. Es ist besser, in der Planung die Kosten nach oben hin abzuschätzen, als später dem Patienten erklären zu müssen, dass er mehr bezahlen muss als er ursprünglich vorgesehen hat.
Schritt 5Auch das Labor wird „gleichartig“!
Gleich- und andersartig gilt nicht nur für das Zahnarzthonorar, auch die Laborkosten werden bei von der Regelversorgung abweichenden Therapieplänen sowohl nach der BEL als auch nach der BEB abgerechnet. Das folgt allein schon daraus, dass es in der BEL keine Abrechnungs-Position für eine Vollverblendung gibt.
Aber ich habe doch keinen Kostenplan!
Häufig steht das Labor vor dem Problem, eine korrekte Labor-Abrechnung erstellen zu müssen, ohne dass ein Kostenplan vorliegt.
In diesem Falle nimmt man einfach die Modelle und überträgt den Gesamtbefund vom Modell: alle fehlenden Zähne werden als „f“ eingegeben, alle Kronen als „ww“. Im nächsten Schritt passt man die Therapie an die Vorgaben des Zahnarztes an und klickt auf „Rechnen!“. Dies führt in den allermeisten Fällen direkt zum korrekten Ergebnis.
Schritt 6Meine Therapie gehört mir!
Was ist nun, wenn eine andere Therapie geplant ist, als vom Programm vorgeschlagen wird? In diesem Fall passt man die vorgeschlagene Therapie manuell an. Dazu klickt man in der Therapiezeile auf den Pfeil rechts neben dem Planungskürzel. Es öffnet sich eine Auswahlliste mit alternativen Planungen.
Hilfe!
Wenn Sie mit diesen Kürzeln nichts anfangen können, klicken Sie in der Mitte des Zahnschemas rechts auf den mit „Befunde“ betitelten Verweis. Es öffnet sich ein weiteres Fenster, in dem Sie die offiziellen, auf dem Heil- und Kostenplan verwendeten Befund- und Planungskürzel einsehen können. Der Synadoc-Rechner verwendet bis auf ganz wenige Ausnahmen ausschliesslich diese offiziellen Kürzel.
Aber wo ist nun „nix“?
In unserem Fall soll das Brückenglied 34 als Freiendglied ausgeführt und die Krone auf Zahn 33 entfernt werden. Um dies einzugeben, wählen Sie das „leere“ Feld, das als erstes in der Liste steht. Klicken Sie anschließend auf die Schaltfläche „Rechnen!“ rechts oben, um eine Neuberechnung auszulösen.
Schritt 7Hoppla – schon wieder was falsch?
Nach der Neuberechnung ist der Festzuschuss 1.1 für die Krone auf 36 verschwunden – das kann doch nicht richtig sein!
Der Software vertrauen ist gut!
Klicken Sie immer auf den Karteireiter „Erläuterungen“, wenn Ihnen etwas komisch vorkommt. In diesem Fall liegt es daran, dass die Freiendbrücke 36-34 Regelleistung ist (jawohl – und „KV“ ist auch keine kunststoffverblendete Krone mehr!), weswegen die Krone auf Zahn 36 als zweiter Brückenanker zählt und damit keinen Festzuschuss mehr auslöst, selbst wenn der Zahn „ww“ ist.
Zusätzliche Anker bei Freiendbrücken: Bei einer Freiendbrücke kann für den Zahn, der dem lückenangrenzenden Pfeilerzahn benachbart ist, kein zusätzlicher Festzuschuss nach Befundgruppe 1 angesetzt werden.
Synadoc zu vertrauen ist besser!
Sie sehen also, dass der Synadoc-Zahnersatzrechner pedantisch alle Regeln und Sonderregeln befolgt, die sich die Verantwortlichen ausgedacht haben. Wenn Sie mit Programmen rechnen, die Ihr Vertrauen nicht verdienen, bekommt der Patient weniger Festzuschuss, die Praxis weniger Honorar und das Abrechnungsteam Ärger mit Kasse, Patient und Chef!
Schritt 8Auch Privatpläne nach GOZ können erstellt werden!
Wenn Sie nun meinen, dies alles geht nur für Kassenpatienten – weit gefehlt! Sobald Sie „GOZ-Privatplan“ ankreuzen, werden alle Honorare nach der GOZ und die Laborkosten nach der BEB berechnet. Die Festzuschüsse verschwinden und der Ausdruck des privaten Heil- und Kostenplanes könnte auf Ihrem Praxisbriefkopfpapier erfolgen, falls Sie die Synadoc-CD abonnieren.
Rechtsicherheit auch bei Beihilfepatienten
Der Heil- und Kostenplan ist so formuliert, dass er den Patienten über die voraussichtlichen Kosten aufklärt, aber dennoch Privatversicherer nicht zu Erstattungskürzungen ermuntert. Auch dem Versicherungsvertragsgesetz wird mit einer zusätzlichen Vereinbarung zur Abtretung von Honorarforderungen Rechnung getragen.